Stornierungsbedingungen

Reiserücktritt / Stornierung



Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag ist der Mieter verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt: 

  • Mehr als 28 Tage vor Anreise entstehen keine Kosten
  • 7–28 Tage vor dem Anreisetag 50 % des vereinbarten Mietpreises
  • 0–6 Tage vor dem Anreisetag oder bei Nichtanreise 90 % des vereinbarten Mietpreises